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   VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02   

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https://dejure.org/2003,24722
VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02 (https://dejure.org/2003,24722)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.02.2003 - 13 A 3167/02 (https://dejure.org/2003,24722)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 13 A 3167/02 (https://dejure.org/2003,24722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für Wahlleistungen eines Beamten gegenüber dem Dienstherren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87 BG ND; § 87c Abs 3 BG ND; § 3 Abs 1 BhV; § 6 Abs 1 BhV; § 178e VVG; Art 3 GG; Art 33 Abs 5 GG
    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Aufwendungen; Beamter; Beihilfe; chronische Erkrankung; Ermessen; Fürsorgepflicht; Gestaltungsspielraum; Krankenhausaufenthalt; Krankenvorsorge; private Krankenversicherung; Standardleistung; Wahlleistungen; Willkürverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Danach genügen die Länder ihrer Fürsorgepflicht nur dann, wenn sie die die Alimentation ergänzenden Hilfeleistungen am bundesweiten Beihilfestandard orientieren (BVerwGE 89, 207, 211).

    Soweit das Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 28.11.1991 (BVerwGE 89, 207) die bremische Regelung über den generellen Ausschluss der Wahlleistungen mit dem Hinweis darauf beanstandet hatte, sämtliche Beihilfebestimmungen des Bundes und der Länder mit Ausnahme Bremens und Hamburgs sähen die Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen vor, ist dieser Begründung durch die Rechtsentwicklung in den Bundesländern die Grundlage entzogen.

    b) Der Gesetzgeber hat mit dem Ausschluss der Beihilfe für Wahlleistungen auch nicht außer Acht gelassen, dass sein Gestaltungsspielraum für die Regelung der Beihilfe seine Grenzen in dem aus dem Fürsorgeprinzip folgenden Gebot der effektiven Ergänzung der dem Beamten zumutbaren und im Rahmen der Bemessung der Alimentation berücksichtigten Eigenvorsorge findet (vgl. BVerwGE 89, 207, 209 ff).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Der Beihilfeberechtigte muss sich für den Fall einer zurechenbar unterbliebenen Versicherung nämlich so behandeln lassen, als habe er eine angemessene Versicherung aus eigenen Mitteln abgeschlossen (vgl. BVerwGE 20, 44, 51; DÖD 77, 55, 56; BVerfGE 79, 223, 231 ff).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Die Beihilfevorschriften konkretisieren die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn für den Bereich der Krankenvorsorge (vgl. BVerfGE 58, 68, 76; 83, 89, 100).
  • VG Saarlouis, 08.06.2001 - 3 K 109/99
    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Die Auffassung, dass die Herausnahme der stationären Wahlleistungen aus den beihilfefähigen Aufwendungen jedenfalls für Beihilfeberechtigte, die ohne ihr Verschulden durch andere als finanzielle Gründe verhindert waren, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstößt (so VG Saarlouis, NVwZ-RR 2002, 208) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. Saarländischer VGH, NVwZ-RR 1997, 449 - 457) verletzt, wird von dem erkennenden Gericht jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht geteilt.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Die Beihilfevorschriften konkretisieren die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn für den Bereich der Krankenvorsorge (vgl. BVerfGE 58, 68, 76; 83, 89, 100).
  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Etwas andere gilt nur dann, wenn der Normgeber nur eine einzige Möglichkeit zur Schaffung eines der Verfassung entsprechenden Rechtszustandes hat: nur in diesem Fall dürfen die Verwaltungsgerichte die noch ausstehende Norm gleichsam antizipieren und zur Grundlage ihrer den Anspruch zusprechenden Entscheidung machen (BVerwGE 102, 113-119).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Der Beihilfeberechtigte muss sich für den Fall einer zurechenbar unterbliebenen Versicherung nämlich so behandeln lassen, als habe er eine angemessene Versicherung aus eigenen Mitteln abgeschlossen (vgl. BVerwGE 20, 44, 51; DÖD 77, 55, 56; BVerfGE 79, 223, 231 ff).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (BVerwGE 80, 355, 370).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Die Entscheidung darüber, ob und auf welche Weise eine verfassungswidrige Regelung der Verfassungslage angepasst wird, obliegt nämlich grundsätzlich dem Normgeber (OVG Lüneburg, NdsVBl 1998, 63-65).
  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Auszug aus VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02
    Die Auffassung, dass die Herausnahme der stationären Wahlleistungen aus den beihilfefähigen Aufwendungen jedenfalls für Beihilfeberechtigte, die ohne ihr Verschulden durch andere als finanzielle Gründe verhindert waren, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstößt (so VG Saarlouis, NVwZ-RR 2002, 208) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. Saarländischer VGH, NVwZ-RR 1997, 449 - 457) verletzt, wird von dem erkennenden Gericht jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht geteilt.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

  • VG Hannover, 07.02.2011 - 13 A 1717/10

    Einstufung von gesondert vereinbarten ärztlichen Leistungen als Wahlleistungen;

    Der Landesgesetzgeber durfte vielmehr zulässigerweise den Beihilfeanspruch für Beamte und im Richter im Landesdienst entsprechend einschränken, ohne gegen höherrangiges Recht zu verstoßen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - zu der insoweit vergleichbaren Regelung des Landes Berlin und zu den niedersächsischen Regelungen: VG Hannover, Urteil vom 07.02.2003, - 13 A 3167/02-, VG Oldenburg, Urteil vom 08.09.2004, - 6 A 2202/03 - sowie VG Lüneburg, Urteil vom 04.11.2005 - 1 A 250/05 -, jew. zit. n. Juris).
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